Wir über uns

Der Stadtverband Dortmunder Gartenvereine e.V. ist derzeit der größte Verband innerhalb des Landesverbandes Westfalen und Lippe der Kleingärtner e. V., der seine Aufgaben darin sieht, die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Stadt, Politik und den unterschiedlichen Organisationen zu vertreten.

Der Stadtverband in Zahlen:

119 Gartenanlagen (Vereine)
8.200 Gärten
4.190.485 qm zu pflegende Fläche
13.100 Mitglieder
80.000 Familienangehörige und Freunde
1.780 Parzellen Grabeland
720.483 qm Fläche Grabeland

Das „Haus der Gartenvereine“ , in der Akazienstraße 11 in 44143 Dortmund, ist der Verwaltungssitz des Stadtverbandes, der neben den Büroräumen auch über einen Versammlungsraum verfügt, in dem Schulungen, Versammlungen und andere Veranstaltungen des Stadtverbandes durchgeführt werden.

Die Fachberater(innen) des Stadtverbandes führen hier Lehrgänge und Informationsveranstaltungen für die Vereine zu Fragen des natürlichen Gärtnerns unter Berücksichtigung des Umwelt- und Naturschutzes durch.

Ebenfalls werden hier Schulungen für Vereinsvorstände und Kassierer und, mindestens zweimal jährlich, die Bezirksversammlungen durchgeführt.

Von hier aus findet die Zusammenarbeit mit den Gartenvereinen, den städtischen Verwaltungen und anderen Institutionen statt, deren gemeinsames Ziel es ist, die Grünflächen der Stadt Dortmund in Form der Dauerkleingartenanlagen, zu erhalten, zu fördern und weitere Gartenanlagen hinzuzufügen.

Zu diesem Zweck finden regelmäßige Gespräche zwischen den Verantwortlichen zu den jeweils aktuellen Themen des Kleingartenwesens statt, von deren Ergebnisse die Öffentlichkeit über die Presse, auf Veranstaltungen oder die Homepage des Stadtverbandes informiert wird.

Die Finanzierung der vielfältigen Aufgaben des Stadtverbandes, wie:

  • Wegebau und -sanierung in den Gartenanlagen
  • Beschaffung von Pflanzen für das Gartengrün
  • Einrichtung von Kinderspielplätzen
  • weitere Unterstützung (Materialgestellung, Maschinenbeschaffung etc.)

und Anderem, erfolgt durch Mitgliedsbeiträge und Pachteinnahmen, aber auch durch Zuschüsse der öffentlichen Hand.

Neben der Mitgliedschaft im Landesverband Westfalen und Lippe der Kleingärtner e.V. und dem Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e. V. ist der Stadtverband noch Mitglied in einer Vielzahl anderer Vereine, deren Anliegen ebenfalls der Schutz von Natur und Umwelt ist.

Arbeitsgrundlagen des Stadtverbandes

  • das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
  • das Bundeskleingartengesetz (BKleingG)
  • der Generalpachtvertrag und die Zusatzvereinbarungen mit der Stadt Dortmund
  • die nachstehenden und weiteren Inhalte der Arbeitsunterlagen für Vereinsvorstände „Grüne Mappe“, insbesondere:
  • die Verbandssatzung in ihrer jeweils aktuellen Fassung
  • die verbandseinheitliche Satzung in ihrer jeweils aktuellen Fassung
  • die Gartenordnung in ihrer jeweils aktuellen Fassung
  • die Schlichtungsordnung in ihrer jeweils aktuellen Fassung
  • die Richtlinien der Wertermittlung
  • die Richtlinien für den Laubenbau

Zweck des Stadtverbandes

  • Errichtung, Ausgestaltung und Erhaltung von Gartenanlagen als Teil des öffentlichen Grüns.
  • Zusammenfassung aller Dortmunder Gartenvereine unter Ausschluss jeglicher parteipolitischer und konfessioneller Ziele.
  • Förderung des Umwelt- und Naturschutzes.

Aufgaben des Stadtverbandes

  • Als "Träger öffentlicher Belange" bei der Bauleitplanung mitwirken.
  • Pachtverträge abzuschließen und seine Mitglieder vor überhöhten Pachtpreisen schützen.
  • Übertragung der Verwaltung der gepachteten Flächen an seine Mitglieder (Vereine).
  • Fachliche und rechtliche Betreuung seiner Mitglieder durch Schulung und Fachberatung.
  • Interessenwahrnehmung seiner Mitglieder in der Öffentlichkeit, insbesondere gegenüber allen staatlichen Behörden, kommunalen Dienststellen und der politischen Vertretung.

Regelmäßige Aktivitäten des Stadtverbandes

  • Monatliche Fachberatung, für alle Gärtner, im "Haus der Gartenvereine".
  • Monatliche Fachberatung der Frauen im "Haus der Gartenvereine".
  • Veröffentlichungen auf der Homepage des Stadtverbandes
  • Schulungsveranstaltungen.
  • Ausloben von Wettbewerben.
  • Teilnahme an Landes- und Bundeswettbewerben.