Die Vereinsmitgliedschaft


Die Mitgliedschaft

Mitglied eines Gartenvereins können alle unbescholtenen Einzelpersonen oder Ehepartner gemeinsam werden.

Die Mitgliedschaft in einem Gartenverein ist die Voraussetzung für die Zuweisung eines Gartens.

Der Wohnort muss Dortmund sein.

Ist der Verein mit Ihrer Vorstellung einverstanden und Sie bereit die verbandseinheitliche Satzung anzuerkennen,
dürfte einer Mitgliedschaft und Gartenzuweisung nichts mehr im Wege stehen.

GRÜN IST FÜR ALLE DA!

Sie sind ausländischer Mitbürger und möchten einen Garten pachten?
Die Bedingungen sind für alle gleich.

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Die Erde kennt auch keine AUSLÄNDER !

image003.gif (6375 Byte) Bei uns zählen weder Fahnen noch nationale Parolen.

Bei uns zählt der Mensch.

Jeder Verein (der Vorstand) entscheidet eigenständig über Neuaufnahmen. Dies erfolgt unabhängig von Hautfarbe und Nationalität.

Denn in keiner Vereinssatzung steht das Wort "Ausländer".

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