Die MitgliedschaftMitglied eines Gartenvereins können alle
unbescholtenen Einzelpersonen oder Ehepartner gemeinsam werden.
Die Mitgliedschaft in einem
Gartenverein ist die Voraussetzung für die Zuweisung eines Gartens.
Der Wohnort muss Dortmund sein.
Ist der Verein mit Ihrer
Vorstellung einverstanden und Sie bereit die verbandseinheitliche Satzung anzuerkennen,
dürfte einer Mitgliedschaft und Gartenzuweisung nichts mehr im Wege stehen.
Sie
sind ausländischer Mitbürger und möchten einen Garten pachten?
Die Bedingungen sind für alle gleich. 
Die Erde kennt auch keine AUSLÄNDER ! |
Bei
uns zählen weder Fahnen noch nationale Parolen.
Bei uns zählt der Mensch.
Jeder Verein (der Vorstand) entscheidet
eigenständig über Neuaufnahmen. Dies erfolgt unabhängig von Hautfarbe und
Nationalität.
Denn in keiner
Vereinssatzung steht das Wort "Ausländer".
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